- 1215: Magna Charta; ständisches Mitspracherecht wird festgelegt
- besteht aus Oberhaus (House of Lords) und Unterhaus (House of Commons)
- Mitglieder des Oberhauses sind Angehörige des Hochadels und des Klerus
- Abgeordnete des Unterhauses stammen aus dem Landadel oder aus der Schicht der wohlhabenden Kaufleute
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- Das Wahlrecht ist an den eigenen Besitz gebunden (Gesetz von 1429); Pächter, Tagelöhner und Arme besaßen kein Wahlrecht
- Parlament besaß Recht auf Mitwirkung an Gesetzgebung und Steuerbewilligung (polt. Druckmittel)
- Gesetze konnten nur gemeinsam mit Monarch und Parlament verabschiedet werden
- Aber: Monarch ist auch in der Lage durch Proklamationen alleine Gesetze zu verabschieden
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- Einberufung, Vertagung und Auflösung der Parlamentes war allein an das Belieben des Königs geknüpft
- Recht der freien Meinungsäußerung (1527): Musste jeweils erneut vom Monarchen erbeten werden, galt zudem nicht uneingeschränkt
- Das Parlament sollte in Abhängigkeit vom Monarchen reagieren, nicht agieren
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